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Der 1897/98 errichtete vornehme städtische Villenbau für Dr. Willy Merck stammt von dem Architekten Emanuel Seidl (ab 1906 von Seidl), einem bedeutenden Vertreter der historisierenden Münchner Schule. Der großvolumige Baukörper mit ehemals differenzierter Dachlandschaft wird geprägt durch eklektizistisches Fassadendekor unter Verwendung historischer Stilformen verschiedener Epochen. Zugehörig zur Villa eine große Parkanlage mit umfassender Bruchsteinmauer und Eckpavillon, in der man noch eine Grotte mit Schlangenplastik, einen Gedenkstein und zwei steinerne Bänke mit Symbolen aus der Zeit des Nationalsozialismus findet.
In der Brandnacht 1944 wurden das Dach mit Giebeln und Turm sowie der größte Teil der Baudekoration zerstört. Erhalten ist das aufwendig dekorierte Portal mit gesprengtem Giebel über zwei Säulenpaaren - beidseitig davon je eine weibliche Statue. Der zwischengeschaltete Balkonerhielt ein feines Gitterwerk in der Tür, ebenso vor den beiden Erdgeschoßfenstern sowie für Einfriedung des Grundstücks. Im Bürgersteig vor dem Portal liegt ein dekoratives Mosaikpflaster mit einer halben stilisierten Sonne als Ornamentmotiv. Im Jahre 1972–74 entstellender Dachausbau.
Die Villa ist ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Sachteil Brunnen „Elfenschreck“
Willy Merck und dessen Ehefrau Mathilde ließen sich 1897/98 von dem Architekten Emanuel Seidl (ab 1906 von Seidl) eine repräsentative Villa im historistischen Stil erbauen. In der großzügigen Gartenanlage dieses Anwesens befindet sich ein zwischen 1892 und 1894 von Hermann Obrist (1862–1927) geschaffener Grottenbrunnen. Er gilt als Frühwerk des für die Geschichte des Jugendstils wegweisenden Künstlers.
Der aus hellem Marmor gestaltete Brunnentrog wurde aus einem Block gehauen. Als Rückwand dient eine hochrechteckige grob behauene Steinplatte, die in halber Höhe aus dem Trog herausragt. Auf der nach vorne gewandten Seite werden aus dem Wassertrog wachsende Pflanzen mit prächtigen Blättern und großen Blütendolden sichtbar. In deren Mitte befindet sich eine kleine höhlenartige Mulde, in der eingerollt eine Schlange ruht.
Der Brunnentrog selbst scheint auf der linken unteren Ecke aufgebrochen, es sind sogar Gesteine angedeutet, die aus einer Höhle geschoben worden sein könnten, aus der sich gerade ein bärenähnliches kleines Ungeheuer ans Tageslicht herausschafft. Sein raues Fell, seine dicken Pfoten mit sichtbar scharfen Krallen, seine raubtierhafte Gestalt vermögen die auf der Brunnenfläche sich tummelnden Elfen in Angst und Schrecken zu versetzen. In Aufruhr geraten packen sie – die schmetterlingsgleichen Flügelchen in heftiger Bewegung – schützend ihre kleinen Kinder um den gefahrvollen Ort rasch zu verlassen.
Der naturwissenschaftlich gebildete Obrist bedient sich der Märchenwelt, um seine Naturdarstellung mit einem Elfenreigen zu verbinden. Auch hier, wie in vielen seiner Werke, ist die spiralförmige Bewegung nachzuvollziehen, die nach Ansicht des Künstlers allen Naturphänomenen innewohnt.
Obrist verbrachte ab 1892 zwei Jahre in Florenz und siedelte sich im Herbst 1894 in München an, die Brunnenplastik müsste also noch in Italien entstanden sein. Sie wurde aus Anlass der Münchner Jahresausstellung im Glaspalast ausgestellt, im gleichen Jahr, in dem Obrist nach München zog. Der dazugehörige Katalog verzeichnet: Obrist, Hermann, Florenz, Via Gino Capponi 40; Elfenschreck (Wandbrunnen, Marmor). Obwohl Obrist inzwischen vor allem für seine Entwürfe für Stickereien bekannt war, wählte die Münchner Kunstausstellung seine Brunnenplastik aus. Ihre zeitgenössische Wertschätzung bezeugt die kommentierte Abbildung in The Studio 1896-1897. Darin heißt es: „A fountain and trough recently executed by him in white marble, … , is especially characteristic of his genius … Mr. Obrist’s talent is one of much individuality and of rare charm.“
Diese Brunnenplastik wurde nach Darmstadt verkauft und wahrscheinlich noch Ende des 19. Jahrhunderts im Garten des Anwesens Annastraße 15 aufgestellt.
Der Brunnen ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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