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Kassel, Landkreis
Baunatal
Altenbauna
  • Kleinbahn
  • Straßenbahn
  • Rudolf-Diesel-Straße
  • L 3219
  • Im Wiesental
  • Eisenbahn
  • Bauna
  • Am Mattenbergsfeld
  • Albert-Einstein-Straße
Sachgesamtheit Eisenbahn
Flur: 1, 3, 6, 7
Flurstück: 24/64, 24/65, 26/20, 26/4, 30/22, 30/29, 30/30, 30/31, 30/32, 30/33, 30/35, 30/36, 30/37, 30/40, 30/41, 30/43, 30/53, 39/6, 41/125, 47/2, 10/1, 10/12, 1/2, 1/3, 19/53, 222/10, 223/7, 224/18, 224/20, 225/36, 227/70, 237/144, 240/145, 68/10, 68/14, 77/16, 79/1, 79/3, 79/7, 79/8, 163/48, 189/92, 47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 2/1, 2/2, 72/3

087.1 Kassel / Wilhelmshöhe – Naumburg / Elgershausen


Streckenöffnung:29.10.1903

087.02 Naumburg / Elgershausen – Naumburg


Streckenöffnung: 31.03.1904


Streckenlänge: 33,60 km (insgesamt)


Streckennummer (NE): 9390


Streckenstilllegung: 04.09.1977

Bahnstrecke:
Nach dem Scheitern eines Bahnprojekts (1892), das mit preußischer Genehmigung, aber ohne dessen finanzielle Beteiligung (1894) durch die Anliegergemeinde über 59 km bis Wolfhagen realisiert werden sollte, kam es erst 1902 zur Gründung der „Kleinbahn Cassel-Naumburg AG“, die mit dem Bahnbau am 1. April 1902 begann. Die ab Wilhelmshöhe unter dem Oberingenieur Call Illert weitgehend flach trassiert Strecke (Spurweite 1,435 m) erschließt in weiten Kurven die entlang der Bauna gereihten Orte, windet sich westwärts zwischen Remmenhausener Kopf (428 m) und den Ausläufern des Falkensteins (462 m) ins Ems- und schließlich ins Elbetal. Die Entwürfe für zehn standardisierte Stationsbauten lieferte der Frankfurter Architekt Carl Weber. Der Betrieb auf der Schiene – vorwiegend für Baumaterial (Steine, Erde) und in Kassel beschäftigte Arbeiter – wurden zugunsten von Bahnbussen eingestellt, jetzt als Museumsbahn „Hessencourrier“ betrieben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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