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Unter dem vermutlich in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichteten evangelischen Pfarrhaus hat sich der ausgedehnte Gewölbekeller eines Vorgängerbaus erhalten (im Mittelbereich durch die heutige Erschließung gestört). Er ist aus Sandsteinen unterschiedlicher Formate gemauert. Der Keller soll in den Neubau des Pfarrhauses an gleicher Stelle integriert werden. Er ist aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |