Ansicht von Südwesten (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
Ansicht von Südosten (Foto: Ralf Dorn, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Oberrad
  • Offenbacher Landstraße 289
Gaststätte "Zum Hirsch"
Flur: 8
Flurstück: 386/1

Ehemalige Gaststätte „Zum Hirsch“, deren Kernbau 1708 als steinerner Massivbau mit Gewölbekeller und Fachwerkobergeschoss errichtet wurde.

Baubeschreibung

Der historische Kernbau stammt laut Inschrift des erhaltenen Grundsteins vermutlich aus dem Jahr 1708. Er erstreckt sich mit einer Breite von knapp 7 m und einer Länge von etwa 14 m in Richtung Norden entlang der heutigen Hirschhornstraße. Ursprünglich erschien der Bau zur Offenbacher Landstraße als giebelständiges Haus mit drei Fensterachsen. Dieser Kernbau wurde unter Aufgabe des Straßengiebels in den späteren Jahrzehnten umgebaut bzw. erweitert.

Der Kernbau ist quer zum Firstverlauf in drei Zonen unterteilt. Im Erdgeschoss folgt der vorderen Gaststube die Diele und rückwärtig zwei durch eine Mittellängswand getrennte Stuben. Der Zugang zum Keller erfolgte ursprünglich über einen eigenen Gewölbehals, dessen Stirnseite mit bogenförmigem Zugang aus der Flucht der östlichen Längsseite hervortritt. Die heutige Treppe in das Obergeschoss kann nicht bauzeitlich sein, denn ihre Laufrichtung wurde erst durch den Ersatz des Kellergewölbehalses durch eine deckengleiche Luke möglich.

Die Breite der Diele im Obergeschoss wurde gegenüber der des Erdgeschosses um gut 2 m zugunsten der Vergrößerung des zur Offenbacher Landstraße gerichteten Saals nachträglich reduziert. Zur Laufrichtung der Treppe in das Dachgeschoss gilt dasselbe wie für die Treppe vom Erdgeschoss in das Obergeschoss. Das Obergeschoss wurde insgesamt als Fachwerkkonstruktion aufgeschlagen. Im Saalinneren ist ein bauzeitliches reiches Zierfachfachwerk erhalten. Von den beiden zum Erdgeschoss analogen rückwärtigen Stuben ist in der zur Hirschhornstraße gelegenen ein bauzeitliches Deckenstuckprofil erhalten, das unter Aussparung eines Rauchabzugs eine Spiegelfläche rahmt. In der zur Hofseite gelegenen Stube zeichnet sich das Profil nur noch als Abbruchkante ab.

Im Dachgeschoss wiederholen sich die ursprünglichen Abmessungen des dreizonigen Hausgefüges durch zwei liegende Stuhlgebinde. Im Dachgeschoss wird deutlich, dass das ursprünglich zur Offenbacher Landstraße giebelständige Kerngebäude von 1708 Richtung Osten traufständig in jüngerer Zeit erweitert wurde. Ein Sprengwerk trägt die Decke über einer Saalvergrößerung im Obergeschoss. Zeitgleich wurde der Giebel des Kernbaus zur Offenbacher Landstraße durch eine Abwalmung ersetzt.

Der Erweiterungstrakt ist nicht unterkellert. Dagegen ist der vollständige Umriss des Gebäudes von 1708 ohne Unterteilung unterkellert. Die Scheitellinie des Tonnengewölbes folgt dem First. Nach Norden erstreckt sich eine jüngere Kellererweiterung mit einer quer zur Gewölberichtung verlaufender Trennwand. Über der Kellererweiterung erhebt sich partiell ein als Küche genutzter Anbau des so genannten Kernbaus.

Veränderungen

Im Oktober 1943 zerstörte ein Luftangriff den Tanzsaal der Gaststätte, der nicht wieder aufgebaut wurde. An seiner Stelle befindet sich der Garten der Gaststätte bzw. steht heute ein Mietshaus.

Begründung

Das Gasthaus „Zum Hirsch“, dessen Existenz seit 1708 mit dem erhaltenen Grundstein sicher belegt ist, zählt zu den letzten Bauten dieses Typs in Oberrad. Durch die starken Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs gewinnt die Gaststätteumso größere Bedeutung und ist von besonderem ortsgeschichtlichem Wert. Der ursprüngliche Aufbau und die Struktur des Gebäudes weisen in die Zeit des frühen 18. Jahrhunderts. Seine baulichen Veränderungen in den nachfolgenden Jahrhunderten sind zugleich Ausdruck seiner langen Nutzungsgeschichte.

Das ehemalige Gasthaus „Zum Hirsch“ ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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