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Die barocke Anlage der 1 km langen und heute noch eindrucksvoll raumprägenden doppelreihigen Allee umfasst ganz im Osten die Reste des ehemaligen Forstgartens und reicht heute bis an das Gebiet der Kernstadt Babenhausen. Ursprünglich endete sie unterhalb des herrschaftlichen Gartens, der im 18. Jahrhundert östlich des umwehrten Babenhäuser Schlosses angelegt worden war. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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