Wintersteinstraße 39
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Wetteraukreis
Friedberg
  • Wintersteinstraße 39
Ev. Gemeindezentrum
Flur: 35
Flurstück: 239/1

Als Sieger im Architektenwettbewerb für den Neubau des Evangelischen Gemeindezentrums im Neubaugebiet Friedberg-West legte die „Planungsgemeinschaft für neue Formen der Umwelt“ des Architekten Johannes Peter Hölzinger und des Zero-Künstlers Hermann Goepfert 1969 eine auf der Analyse der Landschaft um Friedberg und Bad Nauheim basierende Planung vor. Von dem Konzept für drei Neubauten, deren zentraler Bezugspunkt der Johannisberg als die Region prägende Erhebung sein sollte, wurden nur die Wohnbebauung Höhenweg 11 in Bad Nauheim und das Evangelische Gemeindezentrum in Friedberg ausgeführt. Grundlage bildeten die Ideale der Gruppe Zero Licht, Raum und Bewegung sowie die Synthese von Kunst und Architektur im Sinne einer übergreifenden Objektarchitektur. Beobachtungen von Berg und Tal, die in wellenförmige „Landschaftsschotten“, freistehende Betonscheiben, umgesetzt wurden. Sie bilden gegeneinander versetzt die Tragstruktur der im Grundriss flexiblen Anlage.

Die Planung sah drei Bauteile vor, die in drei Abschnitten errichtet werden sollten. Begonnen wurde im Norden entlang der Ockstädter Straße mit dem aus dem Flachbau des Kindergartens und dem terrassenförmigen Erzieherwohnhaus bestehenden Riegel. Im Süden sollte das Pfarrhaus in gegenläufiger Wellenform zum Erzieherhaus entstehen, sodass sich der Kirchenraum zwischen beiden Baukörpern unter wellenförmigem Dach erstreckt hätte. Nach Reduzierung des Bauprogramms wurde 1979/80 der Kirchenraum in Form einer Bodenwelle ausgeführt. Als Gestaltungsmittel wurden neben der durch Modulation und Gegenläufigkeit wirksamen Welle der Farbkontrast zwischen weißem Beton und olivgrün-braunen Fenstern und Rahmungen sowie die Freistellung der Landschaftsschotten durch Lichtbänder in Fassaden und Decken. Durch die ehemalige Lage am Rand des Ortes wirkte die Wellenform in direktem Zusammenhang zur Hügellandschaft des Johannisbergs.

Das Innere des Kindergartens konnte durch flexibel klappbare Wände je nach Anforderung umgestaltet werden. So war vor der Errichtung des Kirchen-/Gemeindesaals auch eine Nutzung für Gottesdienste möglich.

Die landschaftliche Einbindung in Verbindung mit der hohen künstlerischen Qualität des Entwurfs und seiner herausgehobenen Bedeutung für die Stadt- und Kunstgeschichte begründen den Wert des Gemeindezentrums als Kulturdenkmal. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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