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Auf einem großzügigen Gartengrundstück befindet sich das villenartige Wohn- und Ateliergebäude des Odenwaldmalers Johannes Lippmann aus Offenbach (1858-1935), errichtet 1907/08. Der stark durchgegliederte, ein bis anderthalbgeschossige Kubus dessen nördlicher Teil das Atelier beinhaltete, zeigt ein steiles Satteldach und steht verdreht zum talwärts ausgerichteten Hauptbaukörper. Die Giebelseite über massivem EG verschindelt. Die Fenster der Wohngeschosse sehr hochrechteckig, in den Abseiten längsovale Okuli.
Als typischer Vertreter der traditionalistischen Bauweise der Jahrhundertwende und als Wirkungsstätte des überregional bedeutenden Malers Lippmann ist das Gebäude als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |