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Der Bransröder Stollen, zum ersten Mal 1696 erwähnt und bis 1929 in Betrieb, legt Zeugnis über die frühere Bergbautätigkeit am Meißner ab. 1920 wurde sein Portal für den zweigleisigen Betrieb umgebaut. Zwei rundbogige Portale in rechteckiger architektonischer Rahmung schmücken eine profilierte Attikazone mit Inschrift.
Der Bransröder Stollen ist als Zeugnis des Bergbaus am Meißner aus orts- und bergbaugeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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