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Auf dem ehemaligen Anger unterhalb der Kirche an der Stelle des früheren Schulhauses wurden 2011 die zwei noch erhaltenen Grabdenkmäler des 19. Jahrhunderts vom alten Kirchhof aufgestellt.
Grabmal der Pfarrersfrau Gertruda Jacobi. Klassizistisches Pfeilerdenkmal, Anfang 19. Jahrhundert. Die frühere Urnenbekrönung seit der Nachkriegszeit verloren.
Grabstein für Johann Eobald Wieditz. Sandsteingrabstein in nachbarocker Formensprache, um 1850/51.
Beide Grabsteine sind Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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