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Weinbergshäuschen, oberhalb des hessischen Staatsweingutes Rauenthal in der Weinlage Baiken an den Hängen der Bubenhäuser Höhe gelegen. Die Rauenthaler Weinberge wurden im Jahr 1900 von der königlich-preußische Dominialverwaltung (seit 2003 "Hessische Staatsweingüter GmbH Kloster Eberbach") vom Weingut Wilhelmj erworben. Firmengrüner August Wilhelm Wilhelmj (1813-1910) war ein international angesehener Weinhändler, der etliche Neuerungen in die Weinproduktion und die Vermarktung einführte. U.a. zählt zu seinen Verdiensten, dass der Ursprungsort der Weintrauben in der Herkunftsbezeichnung eines Weines angegeben wird. In die Zeit des Wilhelmjschen Weingutes ist auch die Entstehung des Weinbergshäuschens zu datieren. Historische Flurkarten weisen auf eine Bauzeit zu Beginn der 1880er Jahre hin.
Pittoreskes Fachwerkhaus auf quadratischem Grundriss. Das geländeausgleichende Untergeschoss in Bruchstein mit großer rundbogiger Öffnung auf der Südseite. Darüber zweiriegeliges Fachwerkgefüge mit zahlreichen Zierelementen. Hangseitig ein giebelbekrönter Balkonvorbau in Fachwerk. Schiefergedecktes Walmdach, zudem ist die Westwand ebenfalls in Schiefer verkleidet.
Weinbergshäuser dienten vorrangig der Bewirtschaftung der Weinberge. Gerätschaften und Werkzeuge wurden gelagert, vom Balkon aus konnten die Arbeiter beaufsichtigt und die Weinberge vor Tieren und Diebstählen geschützt werden. Die häufig architektonisch aufwändig gestalteten Bauten wurden zudem gerne für Weinproben etc. genutzt.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen. Zudem ist das Gebäude eine deutliche Landmarke in den Weinbergen Rauenthals und damit auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |