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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Viermünden
  • Kirchweg 6
  • Kirchweg 6a
Pfarrhaus mit Scheune
Flur: 18
Flurstück: 11/10

Im Jahre 1888 am westlichen Rand des Kirchhofes errichtetes Pfarrhaus mit seitlicher Bruchsteinscheune als Hofabschluss und zugleich Abschluss des Kirchenringes. Das großvolumige Fachwerkhaus mit Mittelflur wurde weit aus dem Straßenraum zurückgesetzt auf einer großen Gartenparzelle errichtet und ist nur durch einen schmalen Weg, den Kirchweg, erschlossen. Durch die besondere Lage auf der Parzelle ist das Gebäude zugleich aus dem Straßenraum zurückgesetzt und doch durch die Anordnung auf einer leichten Anhöhe wiederum städtebaulich betont.

Das Pfarrhaus erhebt sich über einem hohen Werksteinsockel mit Rustikaquadern und besteht aus einem zweigeschossigen Mittelbau mit Kniestock und allseitig weit überkragendem flachen Satteldach. Der zentrale Bau wird durch zwei eingeschossige Flügelbauten mit Kniestock und flachen Satteldächern flankiert und an der südlichen Giebelseite über eine einläufige Freitreppe sowie eine bauzeitliche Haustür erschlossen. Das Fachwerk zeigt ein für die Bauzeit typisches Gefüge mit Kreuzverstrebungen und doppelter Verriegelung sowie regelmäßiger Durchfensterung. Kniestock und Obergeschoss des Mittelbaus kragen über eine einfache Gebälkzone mit profilierten Balkenköpfen leicht über. Die Dachüberstände werden durch profilierte Sparren und ebensolche Kopfbänder unter den Pfetten an den Giebelseiten besonders hervorgehoben.

Von der bauzeitlichen Ausstattung sind die sechsfeldrigen Rahmen-Füllungstüren mit ihren profilierten Futterrahmen sowie eine aufwendig verglaste Treppenhaustür erhalten geblieben. Ebenfalls weitgehend unverändert blieb die zweiläufige Treppe mit gedrechseltem Pfosten und überlängten profilierten Balustern. Zudem verfügt das Haus über einen bauzeitlichen Gewölbekeller und eine Räucherkammer im Bodenraum.

Zum Umfang des Kulturdenkmals gehört auch die mit Eckquaderungen versehene Bruchsteinscheune mit weit überkragendem Satteldach und Freigespärre an den Giebelseiten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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