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Gut erhaltene Sandsteinbrücke über den Laisbach, datiert 1885, mit Segmentbogenbrücke und Widerlagern aus exakt behauenen Quadern aus rötlichem Sandstein und Abdeckplatten, ebenfalls aus Naturstein. Bemerkenswert sind die erhaltenen großen Brüstungssteine und die Radabweiser zur Fahrbahn, die sich an vergleichbaren Brücken nur selten erhalten haben. Kulturdenkmal aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |