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1688 entstand als Bestandteil des Gasthauses Zur Goldenen Kette (heute Brunnenstraße 1) ein kleines zweigeschossiges Fachwerknebengebäude, das 1703 um einen Tanzsaal erweitert wurde. In der zeitgenössischen Bäderliteratur wird darauf verwiesen, dass hier jüdische Kapellen aufspielten und Glücksspiel möglich war. Dies machte den Saal zu einem beliebten Treffpunkt vor allem der christlichen Kurgäste, weil dort die populärere Musik gespielt wurde. Vergleichsweise häufiger Besitzerwechsel in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, bevor es 1852 in den Besitz des jüdischen Witwers Heyum Stern gelangte. Bauliche Veränderungen 1862 führten dazu, dass der Tanzsaal seit dieser Zeit in den Archivalien nicht mehr erwähnt wird. Im gleichen Jahr erfolgte abermals ein Besitzerwechsel bis das Gebäude 1872 an die katholische Kirchengemeinde verkauft wurde, die es der örtlichen Niederlassung der Schwestern der Armen Dienstmägde Jesu Christi zur Verfügung stellte. Erneut erfolgten Umbauten im Inneren, die im wesentlichen zu der heute noch vorhandene kleingliedrigen Raumaufteilung führten. 1898 ging es wieder in Privatbesitz über und wurde zu Wohnzwecken genutzt, seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört es der Stadt Bad Schwalbach.
Das langgestreckte, zweigeschossiges Gebäude liegt auf den ersten Blick unscheinbar in einer hinterhofartigen Situation zentral im Ortskern von Bad Schwalbach. Es besteht aus zwei vollständig verputzten Bauteilen, die jeweils ein eigenständig abgezimmertes Satteldach tragen. Über beiden Erdgeschossen erhebt sich jeweils eine unregelmäßig durchfensterte Fachwerkkonstruktion mit Kniestock. Die Raumaufteilung im Inneren weist durch ihre kleinteilige Gliederung die wechselhafte Besitzer- und Nutzungsgeschichte nach. Sehr gut erhalten ist die Dachkonstruktion mit Bindergespärre und Sprengwerken, die deutlich auf das Vorhandensein eines ursprünglich darunter befindlichen großen Saal hindeutet.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen. Die kleinteilige Untergliederung mit Zimmern und abgehängten Decken wird den konstruktiv noch vorhandenen Saal nur verdecken, was bei einer sensiblen Freilegung nachweisbar wäre. Damit kommt dem Gebäude aufgrund seines gesamthistorischen und gesellschaftlichen Stellenwerts, aber auch aufgrund seiner kulturellen Funktion als Teil der Kurgeschichte Bad Schwalbachs und deren jüdischen Geschichte große Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |