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Reste des Landschaftsparkes mit Pflanzungen, Wasserflächen und Baulichkeiten.
Inseldenkmal
Inmitten des angelegten Teiches auf einem Steinpostament stehende überlebensgroße Bronzefigur eines Jünglings (Siegfried) in Fellbekleidung mit umgehängtem Horn, das Schwert heldenhaft erhebend.
Treppe
Bestandteil der Parkausstattung des ehemaligen Schlosses Hohenbuchau. Neubarocke Treppenanlage mit Balustrade, Stützmauern und Putten.
Einfriedung mit Eingang
Verbliebene Abschnitte der Einfriedung, Stützmauern aus Natur- und Haustein mit Eisengitter. Torpfosten aus Sandstein mit Aufsätzen am ehemaligen Südeingang des Parkgeländes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |