Nibelungenstraße 172
Nibelungenstraße 176
Grenzstein mit Erbacher Wappen
Nibelungenstraße nach Südwesten
Nibelungenstraße nach Norden
Nibelungenstraße nach Süden
Nibelungenstraße nach Nordosten
Nibelungenstraße nach Südwesten
Nibelungenstraße nach Süden
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Schönberg
  • Am Rosengrund, Alter Schloßweg, Hofweg, Neuer Schloßweg, Nibelungenstraße
Gesamtanlage Dorf und Schloss Schönberg

Am Rosengrund

Alter Schloßweg

Hofweg 1-7 (Nordseite), 2-10 (Südseite),

Neuer Schloßweg

Nibelungenstr. 136-186 (Westseite), 143-173 (Ostseite)

Nußallee 2

Die Gesamtanlage Schönberg setzt sich aus drei bestimmenden Komponenten zusammen: zum einen das weithin sichtbare, auf der Anhöhe gelegene herrschaftliche Schloss der Erbacher Grafen, dann, in diametraler Position, die auf dem benachbarten, nordöstlichen Hügel errichtete ev. Kirche. Beide Baulichkeiten beherrschen räumlich die kleine, im Tal der Lauter entstandene Siedlung früherer Untertanen wie Handwerker und Schlossbedienstete. Bauern waren wegen fehlender Ackerflächen kaum vorhanden.

Schloss und Kirche sind repräsentative Bauwerke von kunsthistorischem Rang. Das dem Lauf von Lauter und der parallel verlaufenden Durchgangsstraße sich anpassende Dorf ist dagegen ein Konglomerat uneinheitlicher, teilweise stark überformter Wohnbauten von eher sozialgeschichtlichem Wert. Vor allem auf der Nordwestseite der Straße stehen ungefähr ab der Einmündung des Hofweges meist gestelzte, eingeschossige Traufenbauten mit Satteldachzwerchhäusern. Sie sind alle verputzt und stammen aus dem 19. Jh. Darunter auch das schlichte, stark veränderte Gebäude der Synagoge, Nibelungenstr. 156, ebenfalls ein verputzter Traufenbau, jedoch mit niedrigem Obergeschoss. Auf dieser Seite steht auch das herrschaftliche, als Kulturdenkmal ausgewiesene Haus der ehemaligen Rentkammer, daneben das im Straßenbild einen wichtigen Akzent setzende Wohnhaus der Gräfin Mathilde (Nr. 172), ein schönes, dreigeschossiges Wohnhaus von drei zu fünf Fensterachsen und mit Walmdach. Das durchaus repräsentative Gebäude trug früher das Wappen Erbach-Schönberg, wurde jedoch durch Einbau einer Gaststätte soweit überformt, dass es seinen eigentlichen architekturgeschichtlichen Wert verloren hat. Innerhalb der historisch gewachsenen Gesamtanlage und in seiner räumlichen Beziehung zu Rentkammer und dem gegenüber liegenden alten Rentamt hat es jedoch noch seine Bedeutung behalten.

Das nördliche Ende der Gesamtanlage markiert der weite Einmündungsbereich von Altem und Neuem Schlossweg in die Nibelungenstraße, der, mit einer Linde bepflanzt, platzartig gestaltet ist. Hier befindet sich ein versetzter Grenzstein mit dem Erbacher Sternenwappen sowie den Buchstaben AS bzw. AR.

An der Ostseite der Nibelungenstraße bildet der ursprünglich herrschaftliche Bau der Herrenmühle den straßenbildprägenden Auftakt, danach folgt das bescheidene Gebäude des ehem. HJ- Heimes sowie die stattliche im Kurvenbereich augenfällig plazierte Schule. Vor allem diese Straßenseite ist durch Neubauten sowie durch den rücksichtslosen Ausbau der Bundesstraße schwer geschädigt. Der noch in den sechziger Jahren offen fließende Bach wurde hier in einen Kanal gelegt, ausgerechnet in Höhe des zwar aufgestockten, jedoch sonst noch weitgehend erhaltenen Gebäudes des alten Rentamtes. Fachwerk, obwohl unter dem Putz vorhanden, spielt in dem vor allem vom 19. Jh. geprägten Ortsbild keine Rolle.

Wichtige und historisch interessante Bestandteile der Gesamtanlage sind noch die Gestaltungen, die vom Verschönerungsverein Schönberg seit dem letzten Jahrhundert vor allem an den Wegen zum Schloss vorgenommen wurden. Dazu gehört eine am Hang eingelassene Nische mit Sitzgelegenheiten, der sogenannte "Mathildenplatz" mit einer alten Linde, und die "Fürst Alexander- Ruhe", ein platzartiger Bereich mit niedrigen Sandsteinblöcken und - mäuerchen sowie jüngeren Bänken.

Die historisch gewachsene Gesamtanlage Schönberg ist lehrreiches Beispiel dafür, wie sich das Verhältnis von Herrschaft und Untertanen auch räumlich eindeutig veranschaulichen kann. Unter diesen auch didaktischen Gesichtspunkten ist der ausgewiesene Bereich von besonderer siedlungs- und regionalgeschichtlicher Relevanz.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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