Wiesbadener Straße 20, Rückseite am Veitenmühlweg, Zustand November 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Wiesbadener Straße 20, Rückseite am Veitenmühlweg, Zustand November 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Wiesbadener Straße 20
Ehemalige Volksbank
Flur: 9
Flurstück: 213

Das Wohn- und Geschäftshaus liegt auf einem schmalen Grundstück zwischen Wiesbadener Straße und Veitenmühlweg. Der breitgelagerte Putzbau entstand um 1900. Das Gebäude ist durch die Hanglage an der Wiesbadener Straße zweigeschossig, am Veitenmühlweg dreigeschossig. Die Gliederungselemente sind in Sandstein ausgeführt und an der Schauseite Wiesbadener Straße aufwendiger gestaltet. Hier Eingangsvorbau mit Treppe und Sandsteinstützen. An der Nordseite schlicht gestalteter Anbau mit Dachterrasse, an der Südseite kleiner Balkon mit filigranem Glasdach. An beiden Fassaden dominiert der Mittelrisalit mit Dreiecksgiebel im schiefergedeckten Mansarddach. An der Schaufront zwei reichverzierte Wandfelder mit den Portraitköpfen von Gustav Justi und Hermann Schulze-Delitzsch. Gustav Justi (1810-1879) war u.a. Likörfabrikant und Abgeordneter und maßgeblich an der Gründung der Idsteiner Realschule im Jahr 1858 und der Baugewerkschule im Jahr 1869 beteiligt. Er war zudem Mitbegründer des Idsteiner Vorschussvereins 1860, die Genossenschaftsbank ging später in der Volksbank auf. Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883, eigentlich Franz Hermann Schulze) war Jurist, Politiker und Sozialreformer und gehörte zu den Gründern des deutschen Genossenschaftswesens. Die Genossenschaftsidee gehört seit 2016 zu den Immateriellen Kulturgütern der Menschheit.

Das ehemalige Bankgebäude hat damit für die Idsteiner Geschichte eine hohe Bedeutung, ist zudem als Repräsentationsbau von baukünstlerischem Wert und auch von städtebaulicher Wirkung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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