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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
  • Fortmühle 1
Mühlenanlage (sog. Fortmühle)
Flur: 19
Flurstück: 385

Zwischen Kirchhain und Amöneburg westlich des Brücker Waldes an der Klein, einem Zufluss der Ohm, gelegene Mühlenanlage. Diese wurde erstmals um 1700 als ‚Neue Mühle beim Rotenfort‘ erwähnt. 1743 erfolgt die schriftliche Nennung als ‚Fortmühle‘, diese Bezeichnung hält sich bis heute. Laut Quellen war die Mühle ab 1786 in herrschaftlicher Erbleihe verpachtet, sie verfügte über zwei Mahlgänge und einen Schlaggang. Die Fortmühle wurde zwischen 1919 und 1926 im Zuge der Ohmregulierung stillgelegt, die Mühlentechnik ist nicht mehr vorhanden. Die Fortmühle inklusive der Nebengebäude wurde bis in die 1980er Jahre landwirtschaftlich genutzt.

Die Gebäude der ehem. Mühle sind als Dreiseithofanlage im hinteren Teil des Grundstücks angesiedelt und durch eine lange, mit Bäumen gesäumte Einfahrt zu erreichen. Die Hoffläche weist im Wildverband verlegtes Natursteinpflaster auf.

Das traufständig zum Hof ausgerichtete Wohnhaus besteht aus einem Sandstein-Kellersockel sowie zwei darauf aufsitzenden Fachwerkgeschossen unter einem Walmdach. Eine im Sockel und ersten Fachwerkgeschoss an der Gebäuderückseite ablesbare Baufuge sowie die Geschossversprünge im Gebäudeinneren lassen vermuten, dass der ältere Kernbau durch einen südlichen Anbau erweitert und daraufhin das zweite Fachwerkobergeschoss sowie das Walmdach aufgesetzt wurde. Dies erfolgte vermutlich im 18. Jahrhundert. Auf der Gebäuderückseite sind handgestrichene Biberschwanzziegel als Dacheindeckung sowie handgespaltene Holzschindeln als Fassadenbekleidung erhalten. Die Erschließung des ersten Stockwerkes erfolgt über eine außenseitig angeordnete, einläufige Treppe mit geschmiedetem Treppengeländer zu einem später hinzugefügten Windfang. Die aufwendig gestaltete, zweiflügelige Haustür weist im unteren Füllblatt eine wappenartige Dekoration auf. Im Gebäudeinneren sind Holzdielen sowie Fassungsreste in fast allen Zimmern erhalten. Die Innentüren sowie die Treppe stammen aus einer späteren Umbauphase (30er/40er). Der historische Fensterbestand zeigt sich heterogen. Das Gebäude ist trotz der einiger moderner Umbauten wie bspw. dem massiv ersetzten Fassadenabschnitt mit aufgemalten Scheinfachwerk relativ ungestört überkommen.

Das die Hoffläche in südliche Richtung begrenzende Scheunengebäude in Rähmbauweise über einem Sandsteinsockel weist neben der Tenneneinfahrt einen in Ziegelmauerwerk ausgeführten Stallbereich auf. Über der Tenneneinfahrt kragt ein Taubenschlag hervor. Das dem Wohnhaus gegenüber situierte Stallgebäude weist ein massives Erdgeschoss aus Bruchsteinmauerwerk auf, auf dem ein Fachwerkgeschoss aufgesetzt ist. Der ursprüngliche Stall wurde baulich nach Süden hin erweitert.

Der Gebäudebestand der ehem. Mühle ist als authentisch erhaltene Hofanlage Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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