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Das Ehrenmal stand ursprünglich im Umfeld der evangelischen Kirche und wurde später auf den Friedhof versetzt. Das Denkmal für die Gefallenen und Verstorbenen des Ersten Weltkrieges wurde um 1920 in Sandstein errichtet. Blockhafte Gestaltung, oberer kronenartiger Abschluss mit aufgesetztem Kreuz. Es ist mit seinen expressiv-schweren Formen typisch für den deutschen Art déco. Seitlich wird das Gefallenendenkmal durch Granitplatten mit den Namen der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges ergänzt.
Die Art-déco-Gestaltung ist für Gefallenendenkmale selten, daher ist es Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |