Friedhof, Rendeler Straße 45, historische Grabsteine, Zustand Januar 2023 (Foto: Wolfgang Fritzsche, LfDH)
Friedhof, Rendeler Straße 45, historischer Grabstein, Zustand Mai 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Rendeler Straße 45, historische Grabsteine, Zustand Mai 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Rendeler Straße 45, historischer Grabstein, Zustand Mai 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Rendeler Straße 45, historischer Grabstein, Zustand Mai 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Rendeler Straße 45, historischer Grabstein, Zustand Mai 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Rendeler Straße 45, historischer Grabstein, Zustand Mai 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedhof, Rendeler Straße 45, historischer Grabstein, Zustand Mai 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Wetteraukreis
Karben
Klein-Karben
  • Rendeler Straße 45
Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 428

Südöstlich des historischen Ortskernes liegt der Friedhof, der von einer Bruchsteinmauer umgeben ist. Er lag einst außerhalb des Dorfes und wurde in den Jahren nach 1810 angelegt. 1968 wurde der Waldfriedhof eröffnet und die Beerdigungen auf dem Friedhof an der Rendeler Straße eingestellt. 2008 wurde der Friedhof reaktiviert und als moderner Urnenfriedhof gestaltet.

An der östlichen Mauer sind sechs historische Grabstein aus Sandstein aufgestellt, die wahrscheinlich vom Kirchhof hierher versetzt wurden. Die Grabmale sind unterschiedlich stark verwittert, die Inschriften teilweise nicht mehr zu entziffern. Es ist zu vermuten, dass die Grabsteine im 18. Jahrhundert entstanden. Das Grabmal des Philipp Anton Stork nennt das Jahr des Todes 1793. Die Gestaltung ist sehr unterschiedlich, von schlicht bis reich verziert. Neben den Grabmalen liegt eine große Sandsteinplatte, die stark verwittert und daher nicht mehr datierbar ist.

Grabsteine und Ummauerung sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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