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Südöstlich des historischen Ortskernes liegt der Friedhof, der von einer Bruchsteinmauer umgeben ist. Er lag einst außerhalb des Dorfes und wurde in den Jahren nach 1810 angelegt. 1968 wurde der Waldfriedhof eröffnet und die Beerdigungen auf dem Friedhof an der Rendeler Straße eingestellt. 2008 wurde der Friedhof reaktiviert und als moderner Urnenfriedhof gestaltet.
An der östlichen Mauer sind sechs historische Grabstein aus Sandstein aufgestellt, die wahrscheinlich vom Kirchhof hierher versetzt wurden. Die Grabmale sind unterschiedlich stark verwittert, die Inschriften teilweise nicht mehr zu entziffern. Es ist zu vermuten, dass die Grabsteine im 18. Jahrhundert entstanden. Das Grabmal des Philipp Anton Stork nennt das Jahr des Todes 1793. Die Gestaltung ist sehr unterschiedlich, von schlicht bis reich verziert. Neben den Grabmalen liegt eine große Sandsteinplatte, die stark verwittert und daher nicht mehr datierbar ist.
Grabsteine und Ummauerung sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |