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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Altstadt
Kaum Reste der Umfriedung der alten Stadt sind in Idsteins Stadtbild sichtbar, erhalten ist ein Mauerturmfragment unweit der Obergasse. Die Position zweier Stadttore lässt sich anhand der Bebauung recht genau bestimmen (Rodergasse 17, Obergasse 31a), ihre Verbindung führt um den Stockheimer Hof, dann parallel zum Lauf des Wörsbaches (früher: Roderbach) durch das heutige Löherplatz-Areal und den ehem. Schulhof zum Burgberg. Der Verlauf der östlichen Mauer und die Lage des Himmelstores, beide schon mit der Stadterweiterung um 1700 abgetragen, sind schwerer nachzuvollziehen. Während die Kaffeegasse zweifelsohne innerhalb der Ummauerung lag, lässt die vereinzelt vor 1700 errichtete Bebauung der Felix-Lahnstein-Straße Fragen für die weitere Forschung offen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |