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Der alte Friedhof von Trais-Horloff befand sich ursprünglich nördlich des historischen Ortskerns. Westlich davon lag die 1875 eröffnete Grube Friedrich, die in den 1920er Jahren für den Braunkohletagebau unter Beteiligung der Stadt Frankfurt erweitert wurde. Der Friedhof wurde aus diesem Grund südlich der Kirche neu angelegt. Die Gewerkschaft Friedrich beauftrage daraufhin 1927 den Bau einer Friedhofskapelle.
Die Entwurfspläne sind dem Architekten Adolf Meyer (1881-1929) zuzuschreiben. Nachdem Meyer in dem Architekturbüro von Walter Gropius in Berlin als Atelierleiter tätig war, lehrte er zudem von 1919 bis 1925 als Meister an der Bauhausschule in Weimar. Von 1926 bis 1929 war er unter dem Stadtbaurat Ernst May Leiter der Bauberatung des Hochbauamtes Frankfurt am Main. Durch diese Position konnte Meyer die gestalterischen Prinzipien des Neuen Bauens in zahlreichen Neubauprojekten verankern und führte zudem einzelne Bauaufträge der Stadt Frankfurt aus. In diesem Zusammenhang wurde Meyer mit dem Entwurf der Friedhofskapelle in Trais-Horloff beauftragt. Die Bauausführung oblag dem Architekten Heinecke.
Es handelt sich um einen kubischen, zweigeschossigen Bau aus Stampfbeton. Der bauzeitlich betonsichtige Flachdachbau wird durch scharrierte Gesimsbänder und Laibungskanten gegliedert. Im Erdgeschoss wird über zwei seitliche Eingänge die Leichenhalle erschlossen. Über einen offenen Treppenaufgang ist das Obergeschoss zu erreichen, in dem den Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkrieges gedacht wird. Durch den Aufgang sowie die großen Fensteröffnungen auf drei Seiten ist das Obergeschoss als offener Raum ausgebildet. Die an der Rückwand angebrachte Gedenktafel aus schwarzem Diabas wird durch die Öffnung der Hauptfassade besonders hervorgehoben und gerahmt. Das auf der erhöhten Rückwand stehende lateinische Kreuz sowie die unterhalb der Fensteröffnung in den Beton gemeißelten schwarzen Kreuze rücken die dazwischenliegende Gedenktafel zusätzlich in den Fokus. Beidseitig wurden später zwei weitere Gedenktafeln für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges angebracht. Während die Funktion der Leichenhalle zurückhaltend im Erdgeschoss untergebracht wurde, dient die Gestaltung der Trauerhalle vor allem der Inszenierung des Gefallenendenkmals. Der seitliche Anbau entstammt den 1970er Jahren.
Die Trauerhalle ist geprägt durch eine klare, funktionale und gut proportionierte Formgebung, durch die das Gefallenendenkmal besonders inszeniert wird. Die Trauerhalle entspricht den Prinzipien des Neuen Bauens und ist somit ein seltenes Beispiel dieser Baugattung in Hessen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |