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Kleines als Ferien- und Wochenendhaus der Darmstädter Juweliersfamilie Techel in den 1950er Jahren errichtetes Wohnhaus, außen unscheinbarer, aus zwei leicht zueinander verdreht angeordneten Baukörpern bestehender Flachdachkubus, zur Straße eingeschossig.
Innen vollständig originale, hochwertigste Ausstattung, u.a. mit in den Boden eingelegten Plättchen aus Halbedelsteinen. Extreme Lage oberhalb des Tales mit originalen Panoramafenstern. Als seltenes in seiner Vollständigkeit erhaltenes Beispiel der Architektur der 1950er Jahre aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |