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Außerhalb südwestlich der Ortslage Lichtenberg und nur über die K 135, zu erreichen, liegt der Hottenbacher Hof.
Seit dem 14. Jh. ist die Ansiedlung archivalisch dokumentiert. Nach dem Dreißigjährigen Krieg ging der Hof an den Landgrafen von Hessen, ab 1713 wurde er in Erbleihe vergeben. Ab Mitte des 19. Jhs. ging er in das Eigentum der Pächter über, die es bis heute bewirtschaften.
Das zweigeschossige, dreizonige Wohnhaus auf hohem Sockel mit vorgelegter Freitreppe und einfachem Satteldach weist mit seinen Fachwerkfiguren – 2/3 Streben zu den trauf- und giebelseitigen Eckpfosten mit zwei Gegenstreben sowie Kurzstreben unterhalb der Fenster – auf eine Entstehung Mitte des 19. Jhs. hin. Die U-förmig den Hof umschließenden Wirtschaftsgebäude wurden nach einem Brand 1943/45 wieder errichtet, nur ein älteres Nebengebäude blieb erhalten. Auch die Neubauten des 20. Jhs. übernehmen die historische Architektursprache und Proportion mit steilen Satteldächern; die Stallungen haben massive Erdgeschosse sowie Fachwerk-Obergeschosse. Aufgrund seiner regionalen Bedeutung und vollständigen strukturellen Überlieferung ist die Hofanlage aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |