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Das dreizonige, anderthalb-geschossige, giebelständige Fachwerkhaus auf massivem Sockel zeigt ein schlichtes Fachwerk mit geschosshohen Streben, zart profilierten Stichbalken zum leicht vorspringenden Obergeschoss, Kurzstreben unter den Fenstern sowie ein Satteldach, dessen kräftiger Ortgangüberstand durch auskragende Pfetten mit geschnitzten Knaggen betont wird.
Vom Hof aus mittige Erschließung über eine vorgelegte Treppe. Die hochrechteckigen Fenster werden durchweg von einfachen Bretterläden begleitet. Als außergewöhnlich gestaltetes Wohnhaus ist das Gebäude einschließlich der rückwärtigen, quer angeordneten Scheune aus geschichtlichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |