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Korbruhen dienten Bauern und Händlern als Raststätte und Ablage für ihre auf dem Rücken getragenen Lasten auf dem Weg zwischen Hof und Feldlage, beziehungsweise auf die Märkte. Auf Münzenberger Gemarkung sind drei dieser sandsteinernen Bänke erhalten, von denen zwei unter Denkmalschutz stehen. Die dritte am Friedberger Weg wurde zwischenzeitlich vollständig erneuert und hat ihren Denkmalstatus verloren. Die Ruhe am Heideweg markiert zudem eine Kreuzung mehrerer lokaler Wege und der Geleitstraße nach Grüningen, die bereits im 17. Jh. urkundlich erwähnt wurde. Ihr Verlauf wird heute im Wesentlichen durch die L3136 überdeckt wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |