Wachenbergstraße 5, Juni 2023 (Foto: M. Röger, LfDH)
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Lahn-Dill-Kreis
Haiger
Allendorf
  • Wachenbergstraße 5
Hofanlage
Flur: 15
Flurstück: 57

Hofanlage mit Wohnhaus und Scheune in Massivbauweise, 1876 an der südlichen Wachenbergstraße erbaut und so im späten 19. Jahrhundert den Ortseingang bildend.

Das traufständige, zweigeschossige Wohnhaus ist straßenseitig durch zwei Doppelfensterachsen und an der Schmalseite durch drei Fensterachsen gegliedert. Die Flachbogenfenster stehen auf einem Sohlbankgesims, welches die Doppelfenster zusammenfasst. Straßenseitig prägt ein Zwerchhaus mit zwei Fenstern und einem figürlichen Relief im Giebelfeld die Fassade. Das dunkelrote Klinkermauerwerk wird akzentuiert durch Kalksteinelemente, die sich in der Fensterumrahmung, dem Sohlbankgesims, als Bossen der Eckpilaster und im Giebelrelief wiederfinden. Die rückwärtige Scheune mit Satteldach wird traufseitig durch ein flachbogiges Scheunentor erschlossen. Das Klinkermauerwerk wurde bereits teilweise erneuert, an der Giebelseite sind jedoch noch die Kapitelle der Eckpilster zu erkennen, wie sie auch bei dem Haupthaus auftreten.

Die repräsentative Hofanlage der ehemaligen Ortserweiterung ist aus ortsgeschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 HDSchG.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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