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Ehemalige Hofanlage, besonders ortsbildprägend an einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt südlich des Ortskerns gelegen.
Das zweigeschossige Fachwerkgebäude mit Satteldach aufgrund der Eckposition auffällig mit je einer Giebel- und Traufseite zur Wachenberger Straße. Der mittlere zweizonige Scheunenteil ist um 1700 zu datieren. Aufgrund der späteren Teilung des ehemaligen Einhofs waren bauliche Erweiterungen notwendig. Vermutlich wurde der Hof beidseitig (11B Neubau) durch Anbauten ergänzt. Ablesbar ist vor allem an der Ostfassade die nachträgliche Erneuerung des Daches, das durch eine erhöhte Kniewand zusätzlichen Raum unter dem Dach ermöglichte. Im Osten wurde um 1930 ein weiterer, polygonaler Anbau ergänzt, durch den eine neue Erschließungssituation entstand.
Die Hofanlage bezeugt gut ablesbar die für den Ort typischen Hofteilungen und nachträglichen Erweiterungen. Aufgrund der Position am Kreuzungsbereich der Wachenbergerstraße besonders ortsbildprägend und daher aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |