Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiger Einhof Scheidstraße 11, ortsbildprägend an einer kleinen Platzsituation, die durch die Kreuzung mehrerer Straßen und ein Gartengrundstück gebildet wird.
Insbesondere der zweizonige Wohnbereich ist aufgrund der Konstruktion und Balkenstärken noch in das 18. Jahrhundert zu datieren, während im 19. Jahrhundert einige Umbauten vorgenommen wurden. So erstreckt sich das riegellose Fachwerk über das Erdgeschoss sowie den Stall und Scheunenbereich. Belegt ist eine Nutzung als Gastwirtschaft, Brennerei und Schmiede.
Der ungestört erhaltene Einhof des 19. Jahrhunderts, dem diverse Nutzungen zuzuordnen sind, ist aus orts- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |