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Auf gemeinsamer Parzelle mit dem Wohn- und Geschäftshaus Nr. 18, jedoch unter anderer Hausnummer findet sich nördlich ein giebelständiger Fachwerkbau mit Mansarddach und Schopfwalm, der sich durch ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit schachbrettartiger Ständer- und Riegelanordnung auszeichnet. Das heute als Museum genutzte Gebäude ist aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |