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Traufständiger, von der Straße abgerückt stehender Wohnhausbau, zweigeschossig in gelbem Ziegelstein errichtet und mit einem Krüppelwalmdach. Zur Straße zentral angeordnetes Satteldachzwerchhaus. Sockel aus unregelmäßigen Granitsteinen, Horizontalgliederung durch schmale Gesimse in Sandstein. Die Kanten durch rote Ziegel dekorativ akzentuiert, die Fenster mit glatten Sandsteingewänden. Hofseitig schmaler Treppenhausrisalit. Vor dem Haus ein Garten mit einer Einfriedung aus Granitmäuerchen mit schmiedeeisernem Zaun zwischen schmalen, vierseitigen Sandsteinpfosten; zweiflügeliges, dazu passendes Eisentor zum Hof.
Das regelmäßig gegliederte, als Pfarrhaus genutzte Gebäude wurde 1891 erbaut und 1903 durch eine "Mansarde" (wohl das Zwerchhaus) erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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