Institut für Physik und Mathematik I, Südseite, 2024
Institut für Physik und Mathematik I, Nordseite, 2024
Bibliothek, 2024 (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
Westliches Treppenhaus, 2024 (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
Östliches Treppenhaus (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
Östliches Treppenhaus mit Aufzugsturm (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Bockenheim
  • Robert-Mayer-Straße 6
  • Robert-Mayer-Straße 10
Institut für Physik und Mathematik I
Flur: 12, 248
Flurstück: 206/2, 370/48, 45/9, 48/7, 48/8

Institut für Physik und Mathematik I, 1959-1961 errichtet nach dem Entwurf von Ferdinand Kramer

In Verlängerung des Physikalischen Vereins (Kulturdenkmal) waren schon in den 1920er Jahren zwei Institutsgebäude errichtet worden (Institut für Physikalische Chemie und westlich daran anschließend das Pharmazeutische Institut), die im Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstört wurden. An Stelle dieser beiden Vorkriegsbauten wurde in den Jahren 1959-61 nach dem Entwurf Ferdinand Kramers das Institut für Physik und Mathematik errichtet, in dem neben zahlreichen Büros für die Mitarbeiter beider Institute auch Seminar- und Bibliotheksräume sowie ein großer Zeichensaal unterzubringen waren. Bereits fünf Jahre später musste wegen akuter Platznot mit dem zehngeschossigen Hochhaus an der Robert-Meyer-Straße 10 ein Erweiterungsbau errichtet werden (Institutsgebäude für Physik und Mathematik II, 1964-1967), der gestalterisch weniger bemerkenswert und darum nicht Teil des Denkmals ist.

Für die Nutzungsanforderungen der zwei hier unterzubringenden Institute konzipierte Kramer einen mit gelbweißem Klinker ausgefachten, sechsgeschossigen Stahlbeton-Skelettbau, der eine weitgehend flexible Grundrissgestaltung ermöglichte. Während die Büroräume beidseitig eines Mittelgangs angeordnet wurden, erstrecken sich die Seminarräume, Bibliotheks- und Lesesäle über die gesamte Tiefe und mehrere Achsen des Gebäudes. Am größten dimensioniert ist der ehemalige Zeichensaal der Mathematiker in der Mitte des fünften Obergeschosses, in dem heute eine Bibliothek untergebracht ist. Dieser tritt durch geschlossene Wandflächen und eine zur Nordseite hin orientierte Sheddach-Bekrönung auch am Außenbau markant hervor. Besonders aufwendig gestaltet sind die das Gebäude zu beiden Seiten abschließenden Treppenhäuser. Diese sind sehr großzügig dimensioniert und in ganzer Gebäudehöhe fast vollständig in Glasbausteinwände aufgelöst (beim kleineren, westlichen Treppenhaus, nur auf der Südseite). So entstanden lichtdurchflutete Kommunikationsräume von hoher Aufenthaltsqualität, die durch eine gut komponierte Farbstimmung gesteigert wird: Schwarzgraue PVC-Böden mit leichter Marmorierung und schwarz gestrichene Geländer kontrastieren mit dem Gelbweiß der Backsteinwände, dem Grauweiß des Betonskeletts und den kristallinen Glasbausteinwänden. Selbst der Aufzugsturm des östlichen Treppenhauses besteht auf der Innenseite aus Glasbausteinen.

Erhaltungszustand

Das Gebäude ist weitgehend unverändert im bauzeitlichen Zustand erhalten. Zu den gestaltprägenden Ausbaudetails zählen die Holzfenster, die fliesenartig verlegten PVC-Böden und die Holztüren samt Beschlägen. Eine größere Veränderung erfuhr die Südfassade, deren ursprünglicher Sonnenschutz aus vorgehängten Betonplatten (Brise Soleils) 1987 durch eine Aluminiumkonstruktion mit ausfahrbaren Markisen ersetzt wurde.

Denkmalwert

Das Institut für Physik und Mathematik (erster Bauabschnitt) zählt zu den qualitätsvollsten Institutsbauten, die Ferdinand Kramer auf dem Gelände der früheren Goethe-Universität errichtete. Den unterschiedlichen Nutzungsanforderungen von zwei hier untergebrachten Instituten entspricht die gut organisierte, weitgehend flexibel veränderbare, Grundrissstruktur. Besonders hervorzuheben sind der von zwei Sheddächern belichtete, rund 200 Quadratmeter große Zeichensaal (heute Bibliothek) und die beiden außergewöhnlich großzügig dimensionierten Treppenhäuser, die wie begehbare Lichtskulpturen wirken.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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