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Das seit 1856 angelegte Industrieareal in Griesheim zählte zu den ältesten Standorten der chemischen Industrie in der Bundesrepublik. Während zunächst Düngemittel hergestellt wurden, verlagerte sich die Produktion seit Ende des 19. Jahrhunderts mit Gründung der „Chemischen Fabrik Griesheim-Elektron“ u.a. auf die Farbenherstellung und autogene Metallverarbeitung.
Viele bis heute bahnbrechende Erfindungen gehen auf Griesheimer Chemiker und Ingenieure zurück: Unter Ignatz Stoof (1838-1920) konnte hier 1890 die erste größere Anlage zur Gewinnung von Natronlauge und Chlor errichtet werden. Ebenso wurde in Griesheim das autogene Schneiden und Schweißen sowie die Leuchtstoffröhre erfunden und zum ersten Mal die Kunststoffe PVC und PVA in größerer Menge hergestellt.
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen haben sich auf dem rund 73 Hektar großen Areal nur einzelne Gebäude erhalten. Als letzte bauliche Relikte des einstmals bedeutenden Industriestandorts sind vier Objekte aus architektur- und industriegeschichtlichen Gründen Kulturdenkmäler.
Fabrikationsgebäude zur Herstellung von Metallsalzen. 1926 errichtet nach dem Entwurf von Philipp Belschner
Die 1922 entworfene und im Jahr 1926 fertiggestellte Fabrikhalle befindet sich am nordwestlichen Rand der ehemaligen „Chemischen Fabrik Griesheim-Elektron“ Sie besteht aus einer rund 1000 Quadratmeter großen, etwa 13 Meter hohen Haupthalle auf längsrechteckigem Grundriss sowie einem etwa halb so hohem und nur etwa acht Meter breiten Nebengebäude, das östlich anschließt und sich über die Gesamtlänge der Haupthalle erstreckt.
Die Wände der im Inneren stützenfreien Fabrikhalle sind in Stahlfachwerk mit Ziegelausfachung konstruiert. Die filigrane Dachkonstruktion mit einem mittig durchlaufenden, zentralen Oberlicht, wird an den Seitenwänden durch Gitterträger abgefangen, deren Sockel nachträglich mit einer Kalksandsteinummantelung verstärkt wurden.
Ursprünglich wurden in dieser Halle hochgiftige Metallsalze produziert, die im Pflanzenschutz und bei Farbherstellung Verwendung fanden. Sämtliche Produktionsanlagen sind heute entfernt. Erhalten geblieben ist die Primärkonstruktion der Fabrikhalle und des anschließenden, von drei querliegenden Oberlichtern erhellten, Nebengebäudes. Die Dachkonstruktion, die Wände und die filigranen Metallfenster an den beiden Stirnseiten der Halle sind weitgehend unverändert im bauzeitlichen Zustand erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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