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Das seit 1856 angelegte Industrieareal in Griesheim zählte zu den ältesten Standorten der chemischen Industrie in der Bundesrepublik. Während zunächst Düngemittel hergestellt wurden, verlagerte sich die Produktion seit Ende des 19. Jahrhunderts mit Gründung der „Chemischen Fabrik Griesheim-Elektron“ u.a. auf die Farbenherstellung und autogene Metallverarbeitung.
Viele bis heute bahnbrechende Erfindungen gehen auf Griesheimer Chemiker und Ingenieure zurück: Unter Ignatz Stoof (1838-1920) konnte hier 1890 die erste größere Anlage zur Gewinnung von Natronlauge und Chlor errichtet werden. Ebenso wurde in Griesheim das autogene Schneiden und Schweißen sowie die Leuchtstoffröhre erfunden und zum ersten Mal die Kunststoffe PVC und PVA in größerer Menge hergestellt.
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen haben sich auf dem rund 73 Hektar großen Areal nur einzelne Gebäude erhalten. Als letzte bauliche Relikte des einstmals bedeutenden Industriestandorts sind vier Objekte aus architektur- und industriegeschichtlichen Gründen Kulturdenkmäler.
Anilinfabrik, 1912-1913 errichtet von Philipp Belschner
Der Sichtbacksteinbau mit Lisenengliederung zeigt im Inneren monumentale Dimensionen, die entfernt an gotische Kathedralen erinnern. Im First des zentralen, satteldachförmigen Oberlichts erreicht die dreischiffige Halle eine Höhe von 22 Metern. An die Haupthalle mit repräsentativer Giebelfront auf der Südseite schließt westlich ein zweiachsiges, niedrigeres Seitengebäude an.
Das Innere der Halle wird von einer nachträglich eingebauten Stahlkonstruktion mit Verbindungsbrücken und Aussparungen für nicht mehr vorhandene Flüssigkeitsbehälter eingenommen. Darüber erhebt sich die ursprüngliche, von drei durchlaufenden Oberlichtbändern durchbrochene Dachkonstruktion aus Eisenfachwerk. Auch die Stahltreppen und Laufkräne stammen noch aus der Bauzeit des auch im Äußeren weitgehend unverändert erhaltenen Gebäudes
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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