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Das seit 1856 angelegte Industrieareal in Griesheim zählte zu den ältesten Standorten der chemischen Industrie in der Bundesrepublik. Während zunächst Düngemittel hergestellt wurden, verlagerte sich die Produktion seit Ende des 19. Jahrhunderts mit Gründung der „Chemischen Fabrik Griesheim-Elektron“ u.a. auf die Farbenherstellung und autogene Metallverarbeitung.
Viele bis heute bahnbrechende Erfindungen gehen auf Griesheimer Chemiker und Ingenieure zurück: Unter Ignatz Stoof (1838-1920) konnte hier 1890 die erste größere Anlage zur Gewinnung von Natronlauge und Chlor errichtet werden. Ebenso wurde in Griesheim das autogene Schneiden und Schweißen sowie die Leuchtstoffröhre erfunden und zum ersten Mal die Kunststoffe PVC und PVA in größerer Menge hergestellt.
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen haben sich auf dem rund 73 Hektar großen Areal nur einzelne Gebäude erhalten. Als letzte bauliche Relikte des einstmals bedeutenden Industriestandorts sind vier Objekte aus architektur- und industriegeschichtlichen Gründen Kulturdenkmäler.
Laborgebäude, 1897-1898 errichtet nach dem Entwurf von Philipp Belschner.
Das eingeschossige Gebäude auf rechteckigem Grundriss ist als Vierflügelanlage konzipiert mit einem annähernd quadratischen Innenhof. Weitgehend erhalten sind der Westflügel sowie der straßenseitige Südflügel, der sich durch eine repräsentative Schaufront auszeichnet. Diese Straßenfront ist durch einen leicht vorspringenden, nahezu doppelt so hohen und weit ins Gründstücksinnere hinengezogenen Mitteltrakt akzentuiert, dessen Fassade fast vollständig von einem durch zwei reich gegliederte Pfeiler unterteilten Thermenfenster eingenommen wird. Hier befand sich das Hauptlabor des Gebäudes.Die Fassaden des Laborgebäudes sind durch den Einbau von Kunststoffenstern, die Neuverputzung der hofseitigen Flügel und eine leichte Purifizierung der Straßenfront verändert.
Die repräsentative Südseite spiegelt bis heute die einstmals große Bedeutung Griesheims als Standort der chemischen Industrie mit dem wie ein Schaulabor inszenierten Mitteltrakt mit dem großen Thermenfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |