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Mit dem Bau des Fliegerhorstes Langendiebach (Erlensee) ab 1935 wurde von der südlich gelegenen, heutigen L3193 eine Straße als direkte Zufahrt zum Fliegerhorst ausgebaut. Die einbogige Sandsteinbrücke über den Fallbach befindet sich etwa 200 m südlich der ehemaligen Offizierswohnhäuser und diente der verkehrstechnischen Anbindung des Areals.
Bestandteil der Sachgesamtheit Bauliche Anlagen des Fliegerhorstes Langendiebach (s. dazu Erlensee-Langendiebach, zum Fliegerhorst 1221) und Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen nach § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |