Finanzamt, Nordweistseite mit Haupteingang, 2024 (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
Finanzamt, Südostseite, 2024 (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
Detail Haupteingang, 2024 (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
Eingangshalle, 2024 (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
Haupttreppenhaus, 2024 (Foto: T. Steigenberger, LfDH)
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Frankfurt, Stadt
Frankfurt
Höchst
  • Hospitalstraße 16a
Finanzamt Höchst
Flur: 20
Flurstück: 81/1

Finanzamt Höchst, 1934-1935 errichtet nach dem Entwurf von Regierungsbaurat Alfred Bollacher

Langgestreckter, dreigeschossiger Gebäudekörper über 16 Achsen, der von einem schiefergedeckten Walmdach bekrönt wird. Im Akkord jeder zweiten Fensterachse ist eine Dachgaube plaziert. Der nach links gerückte Haupteingang wird durch eine größere Achsbreite und Höhe und ein aufwendig gearbeitetes Hausteinportal hervorgehoben. Die Reliefdarstellungen zeigen den Reichsadler und unterschiedliche Gewerke, darunter einen Minen- und einen Bauarbeiter sowie einen Schmied. Im darüberliegenden Fenster ist das Gebäude datiert „1935“.

In der Vorhalle zum Treppenhaus wurden ebenfalls figürliche Darstellungen angebracht, hier als direkt in den Putz eingefügte Ritzzeichnungen im Stil der 1930er Jahre, die Goethes Gedicht „Wie Du mir, so ich Dir“ symbolisieren, das im Wortlaut wiedergegeben ist.

Die Innere Raumaufteilung wurde großenteils verändert und alle Fenster erneuert. Haupt- und Nebentreppenhaus besitzen noch die bauzeitlichen Treppengeländer. Ebenso haben sich noch zahlreiche Holztüren aus der Bauzeit erhalten. Weitgehend unverändert ist das Dachgeschoss und die teilweise zu Luftschutzräumen ausgebaute Kellergeschoss.

Das Finanzamt Höchst zählt zu den bedeutenden baulichen Leistungen der 1930er Jahre. In der kubischen Geschlossenheit des horizontal gelagerten und qualitätsvoll detaillierten Gebäudes klingt noch das Neue Bauen an. Die hochrechteckigen Fenster mit Hausteingewänden und die Kunst am Bau im für die Zeit nach 1933 typischen „Blut und Boden“-Stil lassen das Finanzamt zugleich klar als einen Repräsentationsbau aus Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erkennen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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