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Zweiflügelige Hofanlage aus dem Anfang des 20. Jhs. Das Wohnhaus giebelständig in gelbem Sandstein errichtet, zweigeschossig mit Satteldach und durch Gesimse horizontal gegliedert. Regelmäßig gesetzte Fensteröffnungen mit roten Sandsteingewänden, teilweise noch mit hölzernen Klappläden. Im Giebel kleines Bogenfenster. Durch einen kurzen Flügel angebunden die langgestreckte, den Hof nach hinten abschließende Fachwerkscheune, ebenfalls mit Satteldach. Entlang der Straße hohe Mauer, durchbrochen von einem Tor zwischen vierseitigen Sandsteinpfeilern mit Abdeckplatten.
Die Erhaltung der für Schwanheim relativ jungen Hofanlage ist von siedlungsgeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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