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Stattliche Fachwerkhofanlage aus dem späten 18. Jh. Das Wohnhaus ein giebelständiger, über Massivsockel errichteter Bau von zwei Geschossen, mit Krüppelwalmdach und profilierten Rähm-Schwellen- Zonen. Das Fachwerk völlig schmucklos, rein konstruktiv, ohne besondere Verstrebungsformen. Der Hof wird nach hinten von einer quergestellten Scheune mit Krüppelwalm abgeriegelt, traufständig entlang der Straße ein kleines Backhaus mit Satteldach. Im Giebel ein Taubenschlag. Zwischen Wohn- und Backhaus ein erneuertes Hoftor zwischen alten Sandsteinpfosten.
Die vis-à-vis der ev. Kirche gelegene Hofreite ist von bau- und wirtschaftsgeschichtlicher, aber auch städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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