Rohrheimer Straße 54
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Schwanheim
  • Rohrheimer Straße 54
Flur: 1
Flurstück: 39/1

Ausnahmsweise traufständiges Wohnhaus einer Hofanlage aus der Mitte des 19. Jhs. Zweigeschossig in gelbem Sandstein errichtet mit einer reduzierten Wandgliederung in rotem Sandstein, d. h. als Betonung der Horizontalen Sockelgesims, im Obergeschoss profiliertes Fensterbankgesims. Sechs regelmäßig gesetzte Fensterachsen, die Fenster stehend mit glatten Gewänden. Rundbogige Durchfahrt genau gegenüber der Einmündung der Straße Am Junkergarten, mit profiliertem Gewände. Westlich der hohe, ebenfalls rundbogig schließende Eingang in einer Nische mit Treppenanlage; hier ornamentale Wandmalerei. Satteldach. Die rückwärtig liegende Gartenparzelle wird durch eine Mauer vom südwestlich gelegenen Feldweg abgegrenzt.

Mit seiner ungewöhnlichen Traufenstellung durchbrach das eine klassizistische Gesinnung verkörpernde Gebäude die ursprünglich regelmäßige Reihung giebelständiger Hofreiten. Auch war es als Massivbau ein Fremdkörper zwischen den Fachwerkbauten und lässt auf eine gewisse Wohlhabenheit bzw. einen besonderen Repräsentationsanspruch seines Erbauers schließen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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