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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Schwanheim
  • Zum Römerhügel
Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 18

Der Schwanheimer Friedhof erstreckt sich heute unmittelbar hinter dem klassizistischen Kirchenbau Georg Mollers. Nach Erweiterungen in den Jahren 1819, 1840/41 und zuletzt 1875 hat er bis heute seine regelmäßige, viereckige Grundform mit halbhoher Umfassungsmauer beibehalten. Wann genau der Friedhof hier eingerichtet wurde, läßt sich nicht mehr feststellen, aber bereits im 15. Jh. stand eine kleinere Vorgängerkirche an Stelle der heutigen und entsprechend wird ein "Kirchhof" hier vorhanden gewesen sein. Die ältesten erhaltenswerten Grabmäler stammen allerdings erst aus dem 19. Jh., ältere wurden offensichtlich zerstört. Unmittelbar an die südwestliche Giebelfront der Kirche sind drei Grabsteine gelehnt:

- Grabmal Ernst Heinrich Jäger: Hoher, vierseitiger Stein mit Sockel und einem geschweiften Aufsatz mit Voluten und Kreuz. Im Mittelteil die Inschrift sowie die Symbole Kelch und Buch, Zeichen des Ewigen Lebens im christlichen Glauben (Eucharistie). Der Stein erinnert an E. H. Jäger, der Geistlicher der Pfarrei Schwanheim, Großhausen, Langwaden und Rodau war und 1834 verstarb. Unter ihm wurde die Kirche gebaut, an deren Chormauer er bestattet wurde. Nach den klassizistischen Formen kann man von einer Entstehung des Grabsteines in seinem Todesjahr ausgehen.

- Grabmal Lina Koch: Seit dem Jahr 2000 links neben dem Grabmal Jäger stehend (vorher rechts) ein weiteres, in gelbem Sandstein ausgeführtes Mal. Kubischer Block mit neugotisch gerahmtem Inschriftfeld und hohem Kreuzaufsatz. 1889/90 für die verstorbene Pfarrersgattin entstanden.

- Grabmal Johann Wilhelm Grimm: Links neben dem Grabmal Jäger, ebenfalls in gotisierenden Formen ausgeführt. Schmaler, hoher Grabstein mit spitz zulaufender Verdachung und vertieftem, von einem Spitzbogen über Konsolen gerahmten Inschriftfeld. Basis mehrfach gestuft. Geschaffen wurde der Stein wohl 1855, dem Todesjahr Grimms, der wie Jäger Pfarrer in Schwanheim war und hier neben ihm seine letzte Ruhestätte fand.

Im mittleren Bereich des Friedhofs weitere erhaltenswerte Grabsteine:

- Zwei nebeneinanderstehende Grabmäler für die im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten

Heinrich Hechler und Ludwig Hölzel. Beide ähnlich ausgeführt mit schwarzen, polierten Inschriftplatten, die von hellem Granit gerahmt sind und auf entsprechenden Basen stehen. Im Grabstein Hechler ovales Porträtfoto des Verstorbenen, Eichenlaub sowie Kanonendarstellung in vertieftem Relief. Am Grabmal Hölzel nur Eichenlaub.

Neben den beiden Grabsteinen ein etwas jüngerer Stein aus den zwanziger Jahren, gänzlich ohne Verzierungen nur als schwarze, polierte, sich verjüngende Granitstele ausgeführt. Auch hier handelt es sich um das Grabmal eines an den Folgen des Krieges verstorbenen Soldaten.

- Grabmal Elise Auguste Rohn: Wohl 1866 entstanden und in jüngerer Zeit an seinen heutigen Standort versetzt. Vollständig in Sandstein ausgeführt, würfelförmiger Sockel, hohes, vierseitiges Mittelteil mit rundbogig geschlossenem Inschriftfeld, als Bekrönung ein giebelförmiger Aufsatz mit Akroterienvoluten. Text im Mittelteil: "Wir haben dich ziehen lassen mit Trauern, Gott aber wird dich uns wiedergeben mit Freude."

- Grabmal Peter Winter: Dem Rohn-Grabstein vergleichbar ausgeführtes Denkmal, ebenfalls kubischer Sandsteinblock, als Abschluss hier jedoch Giebelverdachung auf allen vier Seiten. Der Verstorbene war Lehrer in Schwanheim und verstarb 1871. Neben den allgemeinen Daten auf dem Stein die Worte: "Wiedersehn unsre Hoffnung".

Wichtiger Teil der Gesamtanlage Schwanheimer Friedhof ist neben den genannten Grabmälern noch das ehemalige Toten- bzw. Leichenschauhaus in der Ostecke der Friedhofsmauer. Der kleine Backsteinbau ist mit einem Satteldach überspannt, Fenster und Eingang sind teilweise sandsteingerahmt. Das zur Aufbahrung der Toten dienende Gebäude wurde 1905 errichtet. Die neue Leichen- und Trauerhalle südwestlich des Geländes wurde 1964/65 errichtet.

Der Friedhof ist Gesamtanlage aus ortsgeschichtlichen Gründen, die Grabsteine haben darüber hinaus auch künstlerischen Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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