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Für Schwanheim typische Hofreite aus der Mitte des 18. Jhs. Das Wohnhaus giebelständig mit Satteldach, das Erdgeschoss massiv erneuert, das Obergeschoss in einem schlichten, teilweise ausgetauschten Fachwerk. Die Giebelschwelle mit Profilierungen. Als Besonderheit das Hoftor mit erhaltenen Pfosten sowie einem korbbogigen Sturz über der Mannspforte. Hier Rahmenspiegel sowie das Motiv eines springenden Hirschen, die Jahreszahl 1740 und die Initialen "JPHCLH". Ursprünglich war der Sturz noch von zwei Kugelaufsätzen bekrönt. Ein ähnliches Hoftor hatte es auch einmal am ehemaligen Gasthaus zum Löwen (Rohrheimer Str. 31) gegeben, hier deutet das Motiv auf den Bauherrn Johann Peter Herrmann, der "reitender fürstlicher Förster" in Schwanheim war. Ein vergleichbarer Sturz befindet sich auch in Rodau. Als Abschluss des Hofes querstehende Scheune.
Die Hofanlage ist von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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