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Typischer, wohlerhaltener Fachwerkbau aus der Zeit um 1800. Giebelständig mit leicht aufgeschobenem Satteldach, das Fachwerk konstruktiv, die Rähmzone über dem einzigen Geschoss mit profilierter Verbretterung. Die Schwelle unsachgemäß mit Klinker verkleidet. Hofseitig der zentrale, pultverdachte Eingang. Das schlichte kleinbäuerliche Wohnhaus konstitutiv für die Gesamtanlage Schwanheim und von baugeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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