Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In die Reihe der giebelständigen Fachwerkhäuser sich einfügendes Wohnhaus, diesmal jedoch zweigeschossig mit massiv erneuertem Erdgeschoss. Das Fachwerk konstruktiv, jedoch mit mehrfach profilierter Rähm-Schwellen-Zone, das Satteldach aufgeschoben und mit einseitigem Krüppelwalm; Biberschwanzeindeckung. Die Fenster im Obergeschoss mit Holzrahmungen. Im Hof querstehende Scheune, Teil des Schwanheimer Scheunengürtels. Wohnhaus und Scheune sind von bau- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |