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Am Junkergarten 1-9 (Ostseite), 2-8 (Westseite)
Im Alengarten 2
Rathausstraße 2
Rohrheimer Straße 27-79 (Nordseite), 28-80 (Südseite)
Schulzengasse 1-3 (Ostseite)
Die Gesamtanlage umschreibt im Wesentlichen den Bereich des alten Straßendorfes Schwanheim, wie es sich bis zum Ende des 19. Jhs. entwickelt hat. Dies entspricht dem geradlinigen Verlauf der Rohrheimer Straße von den Anwesen Nr. 27 und 28 bis an das nordwestliche Dorfende, wo die Straße rechtwinklig nach Südwesten in das freie Feld abknickt. Entlang dieses Straßenabschnittes reihen sich - gestört durch einige jüngere bauliche Eingriffe - regelmäßige Hofreiten, die sich jeweils aus giebelständigen, ein- oder zweigeschossigen Wohnhäusern und dahinter liegenden Stallgebäuden und Scheunen zusammensetzen. Die traufständigen Scheunen schließen jeweils den Hof zum offenen Gelände hin ab und bilden, mit den Giebelseiten aneinandergebaut, noch heute vor allem nach Südwesten einen fast geschlossenen Riegel aus. Hinter den Scheunen dehnen sich dann die schmalen Gartenparzellen bis zum parallel der Rohrheimer Straße geführten Feldweg aus.
Die Bebauung mit kleinen Hofreiten ist im nordwestlichen Teil des Ortes am dichtesten, während der südöstliche Teil im Bereich zwischen Kirche und ehemaligem Rathaus großzügigere Hofanlagen aufweist. Eine Erweiterung zum Haufendorf hat in Schwanheim schon relativ früh stattgefunden, wie man an der Bebauung entlang der quer verlaufenden Straßen Am Junkerngarten, Rathausstraße, Im Alengarten und Schulzengasse noch feststellen kann. Viele Häuser wurden jedoch gerade in diesen Straßen schon gravierend verändert bzw. durch Neubauten ersetzt.
Wichtige Teile der Gesamtanlage sind natürlich die als Kulturdenkmäler ausgewiesenen Bauten von Kirche und Rathaus sowie die besonders bedeutenden historischen Hofanlagen. Dazu gehören im südöstlichen Bereich die Höfe Rohrheimer Straße 28 und 33, aber auch das Pfarrhaus des späten 19. Jhs. Das kleine, eingeschossige Wohnhaus östlich der Kirche, dessen Fachwerk sicherlich in das frühe 18. Jh. zurückging, wurde leider nach 1963 abgebrochen. Bemerkenswert ist, dass die Kirche in Schwanheim nicht im Zentrum steht bzw. ein Zentrum ausbilden konnte, sondern an den südöstlichen Rand abgedrängt erscheint. Wesentlich in diesem Bereich ist noch die ab der Straße Zum Römerhügel ansetzende Reihe der Scheunen, die - massiv in Feld- oder Backstein errichtet - mit ihren Satteldächern und durch ihr oft beeindruckendes Volumen entscheidend das Ortsbild bestimmen.
Eine großzügige Hofanlage von Bedeutung ist auch das Anwesen Rohrheimer Straße 48, das mit dem stattlichen, aber stark überformten Wohnhaus und der mächtigen Scheune von ortsbildprägender Wirkung ist. Das Wohnhaus diente bis 1891 als Pfarrhaus. Dieser Hofreite gegenüber liegt das ehem. Schul- und Rathaus, ein klassizistischer Bau, der als öffentliches Gebäude wohl zum erstenmal in Schwanheim traufständig errichtet wurde. Dies wiederholte sich ungefähr drei Jahrzehnte später, als das Wohnhaus der Hofreite Nr. 54 errichtet wurde. Der interessante klassizistische Bau war wohl auch der erste private Wohnbau, der massiv errichtet wurde. Zuvor gab es nur Fachwerkwohnhäuser, wie sie vor allem im nun folgenden nordwestlichen Teil des Dorfes noch regelmäßig stehen. Diese sind meist auch als Einzeldenkmäler ausgewiesen. Die geschlossene Dreiergruppe von eingeschossigen, giebelständigen Wohnhäusern nordwestlich des Rathauses (Nr. 45-49) wurde leider 1964 abgebrochen.
Kniestockhäuser, wie sie für die schlichten Fachwerkwohnhäuser des Ried üblich sind, kommen in Schwanheim interessanterweise kaum vor. Diese Bauweise mit dem zusätzlichen Halbgeschoss taucht in Schwanheim anscheinend nur bei jüngeren, um die Jahrhundertwende errichteten Wohnhäuser auf, die wohl Arbeitern oder Nebenerwerbsbauern gehörten. Diese massiv mit Ziegelstein am Ortsausgang gebauten Häuser weisen dann oft Zwerchhäuser mit Krüppelwalmdächern auf.
Die Gesamtanlage altes Straßendorf Schwanheim ist innerhalb der südhessischen Region von besonderer siedlungsgeschichtlicher Bedeutung. Ihr stark gefährdeter Scheunenriegel, der so charakteristisch das Erscheinungsbild des Ortes prägt, sollte unter allen Umständen erhalten werden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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