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Mühlbergstraße 1-9 (Südseite), 2-8B (Nordseite)
Mühlstraße
Nibelungenstraße 381 - 383
Zum Katzenrech 1-3 (Westseite), 2-6 (Ostseite)
Der als Gesamtanlage gemäß § 2.2.1 Hessisches Denkmalschutzgesetz ausgewiesene Bereich konzentriert sich auf das ursprüngliche Haufendorf Wilmshausen, das sich südwestlich von Lauter und Talstraße, an einem Bogen herausgebildet hat. Hier mündet auch ein kleiner Nebenbach in die Lauter. Der Eingang des Dorfes wird von alters her von einer Brücke markiert, danach gruppieren sich die Höfe mit ihren meist roten Ziegeldächern entlang der sich gabelnden Straßen Zum Katzenrech und Mühlbergstraße. Die meist giebelständigen Wohnhäuser der Höfe sind Putzbauten und meist schon erneuert. Bedeutend für den Kern sind vor allem die als Einzeldenkmäler ausgewiesene Scheune Mühlbergstraße 3 und das Fachwerkwohnhaus Zum Katzenrech 3, die, zusammen mit dem Häuschen Zum Katzenrech 6, ortsbildprägend sind. Charakteristisch sind auch die stark überformten Wohnhäuser Mühlbergstraße 5 und 6, die den Einmündungsbereich der Mühlstraße markieren. Der nördliche Teil des Dorfes wird von der Pappenfabrik, einem ehemaligen Mühlenanwesen, bestimmt, die mit ihren mächtigen Trockenhallen und den weiten Trockenwiesen dem Lautertal bei Wilmshausen ihren Stempel aufgedrückt hat.
Die kleine, gewachsene Gesamtanlage ist von historischer Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |