Nibelungenstraße 383
Nibelungenstraße 381
Mühlstraße 8
Mühlstraße 8, Pappenfabrik
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Wilmshausen
  • Mühlstraße 8
  • Nibelungenstraße 383
  • Nibelungenstraße 381
Pappenfabrik und ehem. Papiertrockenhallen
Flur: 1
Flurstück: 37/1, 99/6

Am Standort der heute noch betriebenen Pappenfabrik befand sich schon seit dem späten 16. Jh. ein Mühlenanwesen, das 1792 wahrscheinlich von dem Müller Schellhas neu aufgebaut wurde. Im Besitz des Müllers Heinrich Hannewald ging die Mühle 1889 an die Familie Brücher, welche die bestehende Getreide- und Papiermühle zu einer florierenden Pappenfabrik ausbaute. Dabei entstanden auch die großen, in Richtung Elmshausen abgerückt stehenden Trockenhallen. Sie waren über Loren an die Fabrikhallen angebunden.

Das heute als Wohnhaus genutzte alte Mühlengebäude steht am Ende der Mühlstraße. Es ist ein zweigeschossiger Putzbau mit aufgeschobenem Satteldach, im Erdgeschoss massiv, das Obergeschoss in Fachwerk. Das hohe Kellergeschoß wird giebelseitig durch einen rundbogigen Eingang erschlossen, die nordwestlich gelegene Eingangstür erreicht man über eine Freitreppe. Hinter diesem wohl 1792 erbauten Gebäude steht ein weiterer rechtwinkliger Mühlentrakt mit einer Balkeninschrift und der Datierung 1833. Nördlich erstrecken sich zwei miteinander verbundene Fabrikgebäude mit Satteldächern und stichbogigen Fensteröffnungen. Auf dem Freigelände zwischen diesen Bauten und einem langgestreckten, zweigeschossigen Hallenbau, ein freistehender Fabrikschornstein. Die Halle enthält westlich einen verputzten Wohntrakt, der zum Trocknen von Pappen dienende hintere Teil ist über einem Sandsteinsockel holzverkleidet und hat zur Belüftung des Inneren im Dach eine große Gaupenöffnung. Entsprechendes gilt für die zirka hundert Meter weiter nördlich liegende zweite Trockenhalle, eine holzverkleidete Fachwerkkonstruktion über hohem Steinsockel. Das mit Lüftungsklappen versehene Bauwerk wurde inzwischen zu Wohnzwecken umgebaut.

Die Pappfabrik mit ihren beeindruckenden Trockenhallen ist als Sachgesamtheit von besonderer technikgeschichtlicher Bedeutung für das Lautertal zu bewerten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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