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In ihrem heutigen Erscheinungsbild um 1900 geprägt, wurde die ehemalige Gerberei teils auf der historischen Stadtmauer errichtet. Der zweigeschossige sattelbedachte Fachwerkbau öffnet sich rechtwinklig nach Südosten zur Kniegasse. Nach Westen schließt sich als Anbau ein Schuppen mit Satteldach an. Der Bau erweist sich aufgrund seiner städtebaulich raumkantenbildenden Ecklage sowie seines ortsgeschichtlichen Zeugniswerts als Einzelkulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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