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Die langgestreckte fachwerksichtige Hofanlage weist nach Osten giebelständig zur Hedemündener Straße. An den zweigeschossigen Baukörper des Wohnhauses, nach seinem Strebenbild wohl an den Anfang des 19. Jahrhunderts zu legen, schließen sich nach Westen Stall- und Scheunenanbauten an, die späteren Veränderungen unterlagen. Die Hofanlage ist aus ortsgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |