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In Ecklage zur Kugelherrnstraße vermutlich um 1700 anstelle eines Vorgängerbaus errichtetes Wohnhaus. Über deutlich auftretendem Keller zweigeschossig stehender, giebelseitig erschlossener Bau mit allseitig vorkragendem Obergeschoss und einem mit Gaupen bestückten Satteldach. Durchgehend verputzt bzw. verschiefert. Dimension und Disposition der Öffnungen an der östlichen Giebelwand und an der Traufseite – dort einzeln und paarweise in die Seitenzonen gesetzte Fenster – lassen auf eine ungestörte Fachwerkkonstruktion schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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