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Über deutlich sichtbarem Keller in Traufenstellung zweigeschossig stehendes Gebäude mit über Pfetten leicht vorgezogenem Satteldach. Die Fassaden drei- bzw. fünfachsig durchfenstert; die Öffnungen mit Klappläden versehen. Vermutlich ein verputzter Fachwerkbau aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Zwerchhaus der 1860er Jahre und diesem axial zugeordnet, ein zweigeschossiger Verandenvorbau in Gusseisen. Zählt zur Reihe der ab 1818 an der begradigten Frankfurter Straße entstandenen, klassizistischen Wohnhäuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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